Seit 22.8.2019 liegt ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zum Verbandssanktionsgesetz vor, dessen Einführung in 2021 geplant ist. Als „Verband“ sind alle juristischen Personen und Personenvereinigungen zu verstehen.Inhalt dieses Gesetzes wird u. a. die sog. „Legalitätspflicht der Behörde“ sein. Demnach wird die Behörde verpflichtet, bei jedem Verdacht (= Anzeige gegen ein Unternehmen) zu ermitteln. Auch werden höhere Kostenrisiken für Unternehmen bestehen; bis zu 10 % ihres Jahresumsatzes. Wichtig ist für Ihr Unternehmen hierbei, dass sich nachgewiesene implementierte Compliance-Maßnahmenzu Gunsten Ihres Unternehmens auswirken werden.
Zu berücksichtigen ist ebenfalls die am 7.10.2019 vom Rat der EU verabschiedete „EU-Hinweisgeberrichtlinie“, deren Regelungen von Unternehmen innerhalb von 2 Jahren umzusetzen sind. U. a. geht es hierbei darum, dass in Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern ein Hinweisgebersystem zu implementieren ist.