Ronny Anders

Rechtssprechungen

Eine Anfrage eines Mitarbeiters an seinen Arbeitgeber auf Auskunft über seine personenbezogenen Daten wurde nich rechtzeitig und nicht vollständig bearbeitet. Bußgeld: 500 €

Rechtssprechungen

In diesem Fall handelte es sich um mehrere datenschutzrechtliche Vergehen: Personenbezogene Daten von ehemaligen Kunde wurden nicht gelöscht, an Kunden wurden trotz Widerspruch per E-Mail Werbung versandt und angefragte Auskünfte Betroffener zu ihren personenbezogenen Daten wurden nicht beantwortet. Bußgeld: 195.000 €

Rechtssprechungen

Nach einem Datenverstoß wurde die Datenschutzbehörde verspätet benachrichtigt undbetroffene Personen nicht informiert. Bußgeld: 20.000 €

Rechtssprechungen

Eine Privatperson verschickte mehrere E-Mails mit für alle Empfänger sichtbare E-Mail-Adressen. Es handelte sich um ca. 150 persönliche Mail-Adressen. Bußgeld: 2000 €

Rechtssprechungen

Einem Unternehmen wurde untersagt, Nutzerdaten nicht ohne Einwilligung der Betroffenen zu erfassen, zu verknüpfen und weiter zu verarbeiten: kein Bußgeld, doch Umsetzungsfrist von 12 Monaten

Rechtssprechungen

Eine Videoüberwachung war nicht ausreichend gekennzeichnet und es wurden Teile des öffentlichen Gehweges aufgezeichnet. Bußgeld: 4.800 €

Rechtssprechungen

Kein Löschen von personenbezogenen Daten nachdem kein Grund mehr zur Speicherung besteht Es wurden Daten von Personen zu denen seit Jahren keine vertragliche Beziehungen mehr bestehen nicht gelöscht und es erfolgte keine Umsetzung der Auflagen, die bereits vor 2 Jahren seitens der Datenschutzbehörde an das Unternehmen gestellt wurden. Bußgeld: 14,5 Mio €

ePrivacy-Verordnung

Aktuell liegt ein Entwurf zur ePrivacy-Verordnung vor. In dieser Verordnung wird der Schutz von Kommunikationsdaten bei öffentlich zugänglichen Kommunikationsdiensten geregelt. Hierzu gehört die „klassische“ Telekommunikation, aber auch Freemail-Dienste, Messaging-Dienste oder „über das Internet erbrachte“ Kommunikationsdienste. Die ePrivacy-Verordnung wird nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen schützen. Änderungen werden u. a. sein, dass – anders

Verbandssanktionengesetz

Seit 22.8.2019 liegt ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zum Verbandssanktionsgesetz vor, dessen Einführung in 2021 geplant ist. Als „Verband“ sind alle juristischen Personen und Personenvereinigungen zu verstehen.Inhalt dieses Gesetzes wird u. a. die sog. „Legalitätspflicht der Behörde“ sein. Demnach wird die Behörde verpflichtet, bei jedem Verdacht (= Anzeige gegen ein Unternehmen) zu

Videoüberwachung

Im neuen Leitfaden vom Europäischen Datenschutzausschusses zur Videoüberwachung – werden in Form von Beispielen – Hinweise gegeben, wie sich die Aufsichtsbehörden die praktische Ausgestaltung vorstellen.So sind Dokumentationen der jeweiligen Interessen zwingend vorzunehmen.Hinweise auf pauschale Schutzziele sind nicht ausreichend. Es sollten bspw. konkrete Bedrohungen, Vorfälle in der Vergangenheit oder statistische Risiken im örtlichen Umfeld aufgezeigt werden.Des