Aktuell liegt ein Entwurf zur ePrivacy-Verordnung vor. In dieser Verordnung wird der Schutz von Kommunikationsdaten bei öffentlich zugänglichen Kommunikationsdiensten geregelt. Hierzu gehört die „klassische“ Telekommunikation, aber auch Freemail-Dienste, Messaging-Dienste oder „über das Internet erbrachte“ Kommunikationsdienste. Die ePrivacy-Verordnung wird nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen schützen. Änderungen werden u. a. sein, dass – anders als in der DSGVO geregelt – keine Zulässigkeit aufgrund einer Interessensabwägung in der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht und dass nach Einwilligung eines Betroffenen, dieser regelmäßig alle 6 Monate an die Widerrufbarkeit erinnert werden soll. Die ePrivacy-Verordnung wird voraussichtlich Ende 2019 in Kraft treten und nach einer Übergangsfrist 2020/ 2021zur Anwendung kommen.