Gesetze/ Richtlinien/ Leitlinien

ePrivacy-Verordnung

Aktuell liegt ein Entwurf zur ePrivacy-Verordnung vor. In dieser Verordnung wird der Schutz von Kommunikationsdaten bei öffentlich zugänglichen Kommunikationsdiensten geregelt. Hierzu gehört die „klassische“ Telekommunikation, aber auch Freemail-Dienste, Messaging-Dienste oder „über das Internet erbrachte“ Kommunikationsdienste. Die ePrivacy-Verordnung wird nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen schützen. Änderungen werden u. a. sein, dass – anders

Verbandssanktionengesetz

Seit 22.8.2019 liegt ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zum Verbandssanktionsgesetz vor, dessen Einführung in 2021 geplant ist. Als „Verband“ sind alle juristischen Personen und Personenvereinigungen zu verstehen.Inhalt dieses Gesetzes wird u. a. die sog. „Legalitätspflicht der Behörde“ sein. Demnach wird die Behörde verpflichtet, bei jedem Verdacht (= Anzeige gegen ein Unternehmen) zu

Videoüberwachung

Im neuen Leitfaden vom Europäischen Datenschutzausschusses zur Videoüberwachung – werden in Form von Beispielen – Hinweise gegeben, wie sich die Aufsichtsbehörden die praktische Ausgestaltung vorstellen.So sind Dokumentationen der jeweiligen Interessen zwingend vorzunehmen.Hinweise auf pauschale Schutzziele sind nicht ausreichend. Es sollten bspw. konkrete Bedrohungen, Vorfälle in der Vergangenheit oder statistische Risiken im örtlichen Umfeld aufgezeigt werden.Des

Hinweisgebersysteme „Whistleblowing“

Ein Hinweisgebersystem ist ein zentraler Bestandteil des Compliance-Management-System (CMS). Lt. KPMG-Studie werden 61% wirtschaftskrimineller Handlungen aufgrund von Hinweisen durch Unternehmensinterne entdeckt. Somit kommt der Motivation von Hinweisgebern Insiderwissen weiterzugeben besondere Bedeutung zu.Mitarbeitern und ggf. auch Dritten sollte durch eine interne oder externe Hinweisgeberstelle (Ombudsperson oder elektronische Kommunikationsplattformen und Systeme) ermöglicht werden, Verstöße gegen Gesetze oder

EU- Hinweisgeberrichtlinie

Am 7.10.2019 wurde vom Rat der EU die „EU- Hinweisgeberrichtlinie“ verabschiedet, deren Regelungen von Unternehmen innerhalb von 2 Jahren umzusetzen sind. U. a. geht hierbei darum, dass in Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern ein Hinweisgebersystem zu implementieren ist.