Im neuen Leitfaden vom Europäischen Datenschutzausschusses zur Videoüberwachung – werden in Form von Beispielen – Hinweise gegeben, wie sich die Aufsichtsbehörden die praktische Ausgestaltung vorstellen.So sind Dokumentationen der jeweiligen Interessen zwingend vorzunehmen.Hinweise auf pauschale Schutzziele sind nicht ausreichend. Es sollten bspw. konkrete Bedrohungen, Vorfälle in der Vergangenheit oder statistische Risiken im örtlichen Umfeld aufgezeigt werden.Des Weiteren ist in jedem Fall die Erforderlichkeit der Videoüberwachung zu begründen und auch mögliche alternative Maßnahmen, mit niedrigerer Eingriffsintensität, in Erwägung gezogen werden.