Ein Hinweisgebersystem ist ein zentraler Bestandteil des Compliance-Management-System (CMS).
Lt. KPMG-Studie werden 61% wirtschaftskrimineller Handlungen aufgrund von Hinweisen durch Unternehmensinterne entdeckt. Somit kommt der Motivation von Hinweisgebern Insiderwissen weiterzugeben besondere Bedeutung zu.Mitarbeitern und ggf. auch Dritten sollte durch eine interne oder externe Hinweisgeberstelle (Ombudsperson oder elektronische Kommunikationsplattformen und Systeme) ermöglicht werden, Verstöße gegen Gesetze oder unternehmensinterne Richtlinien – auch anonym – zu melden
Der Nutzen eines Hinweisgebersystems für Ihr Unternehmen besteht darin, dass
- die Durchsetzung eines „Code of Conducts“ erleichtert wird,
- ein internen Frühwarnsystems unterstützt wird und
- Reputationsverlusten durch rechtzeitige Aufdeckung von Missständen vorgebeugt wird.
Wichtig ist hierbei:
- ein diskreter und vertraulicher Umgang mit Informationen,
- die Prüfung der Glaubwürdigkeit, bzw. die Bestätigung oder Entkräftung von Vorwürfen
- die Dokumentation der Hinweisprüfung und
- ein kompetenter, empathischer und kommunikationsstarker Hinweisbearbeiter