Rechtssprechungen
Eine Anfrage eines Mitarbeiters an seinen Arbeitgeber auf Auskunft über seine personenbezogenen Daten wurde nich rechtzeitig und nicht vollständig bearbeitet. Bußgeld: 500 €
Eine Anfrage eines Mitarbeiters an seinen Arbeitgeber auf Auskunft über seine personenbezogenen Daten wurde nich rechtzeitig und nicht vollständig bearbeitet. Bußgeld: 500 €
In diesem Fall handelte es sich um mehrere datenschutzrechtliche Vergehen: Personenbezogene Daten von ehemaligen Kunde wurden nicht gelöscht, an Kunden wurden trotz Widerspruch per E-Mail Werbung versandt und angefragte Auskünfte Betroffener zu ihren personenbezogenen Daten wurden nicht beantwortet. Bußgeld: 195.000 €
Nach einem Datenverstoß wurde die Datenschutzbehörde verspätet benachrichtigt undbetroffene Personen nicht informiert. Bußgeld: 20.000 €
Eine Privatperson verschickte mehrere E-Mails mit für alle Empfänger sichtbare E-Mail-Adressen. Es handelte sich um ca. 150 persönliche Mail-Adressen. Bußgeld: 2000 €
Einem Unternehmen wurde untersagt, Nutzerdaten nicht ohne Einwilligung der Betroffenen zu erfassen, zu verknüpfen und weiter zu verarbeiten: kein Bußgeld, doch Umsetzungsfrist von 12 Monaten
Eine Videoüberwachung war nicht ausreichend gekennzeichnet und es wurden Teile des öffentlichen Gehweges aufgezeichnet. Bußgeld: 4.800 €
Kein Löschen von personenbezogenen Daten nachdem kein Grund mehr zur Speicherung besteht Es wurden Daten von Personen zu denen seit Jahren keine vertragliche Beziehungen mehr bestehen nicht gelöscht und es erfolgte keine Umsetzung der Auflagen, die bereits vor 2 Jahren seitens der Datenschutzbehörde an das Unternehmen gestellt wurden. Bußgeld: 14,5 Mio €