EU- Hinweisgeberrichtlinie
Am 7.10.2019 wurde vom Rat der EU die „EU- Hinweisgeberrichtlinie“ verabschiedet, deren Regelungen von Unternehmen innerhalb von 2 Jahren umzusetzen sind. U. a. geht hierbei darum, dass in Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern ein Hinweisgebersystem zu implementieren ist.