In diesem Fall handelte es sich um mehrere datenschutzrechtliche Vergehen: Personenbezogene Daten von ehemaligen Kunde wurden nicht gelöscht, an Kunden wurden trotz Widerspruch per E-Mail Werbung versandt und angefragte Auskünfte Betroffener zu ihren personenbezogenen Daten wurden nicht beantwortet.
Bußgeld: 195.000 €