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27. April 2020
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchuG)
Wesentliche Inhalte HinSchuG Inkrafttreten: 2.7.2023 für Unternehmen > 250 Mitarbeiter; ab 17.12.2023 für Unternehmen > 50 Mitarbeiter durch die Einrichtung interner und externer Meldestellen sollen Hinweisgeber die Möglichkeit erhalten, auf Missstände und Gesetzesverstöße hinzuweisen Schutz der hinweisgebenden Person gegen Repressalien aufgrund der Meldung Hinweisgeber sollen die Meldung bei einer internen Meldestelle bevorzugen, wenn „intern wirksam … Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchuG)