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WARUM IST DATENSCHUTZ FÜR IHR UNTERNEHMEN WICHTIG?

Fehler beim Datenschutz können existenzbedrohend für Ihr Unternehmen sein!

Bußgelder bis zu 20 Mio € oder 4% vom Jahresumsatz
werden lt. DSGVO erhoben bei:

Verletzung der Informationspflichten
Nichterfüllung von Betroffenenrechten
Nichteinhaltung des Schutzniveaus bei Datenübermittlungen

Bußgelder bis zu 10 Mio € oder 2% vom Jahresumsatz
werden lt. DSGVO u. a. erhoben bei

Nichteinhaltung „Privacy by Design & Default“
Themen bzgl. einer gemeinsamen Verantwortlichkeit
Verstöße bei der Auftragsverarbeitung
Fehlen des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
Verstöße bei der Meldung und Dokumentation von Datenschutzvorfällen

Sie als Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, die Regelungen der DSGVO, des BDSG und bundeslandinterner Datenschutzvorschriften umzusetzen und Nachweise zu erbringen, dass Sie dafür Maßnahmen ergriffen haben.

Was kann DACO datenschutzrechtlich
für Ihr Unternehmen tun?

Bestandsaufnahme/ Datenschutz- Audit

Ich werde gemeinsam mit Ihren Fachbereichen bestehende Prozess- und Arbeitsabläufe, in denen mit personenbezogenen Daten umgegangen wird, analysieren, um ggf. Abweichungen zu datenschutzrechtlichen Regelungen und daraus resultierende Risiken aufzuzeigen.

Datenschutzrechtliche Beratung & Handlungsempfehlungen

Von mir erhalten Sie – auf der Grundlage der erfolgten Analysen – eine datenschutzrechtliche Beratung  und Handlungsempfehlungen.  In Abstimmung mit Ihnen legen wir gemeinsam die weitere Vorgehensweise fest.

Schulungen/ Workshops/ Vorträge

Für Ihr Unternehmen ist es von besonderer Bedeutung, dass Ihre Führungskräfte und Mitarbeiter über Datenschutzthemen informiert werden. Gerne stehe ich Ihnen hierfür für Schulungen oder Workshops, wie auch für Vorträge zu den für Sie interessanten und wichtigen Datenschutzthemen, zur Verfügung.

Prüfung Ihrer Website, Datenschutzerklärung und weiterer Dokumente

Ich prüfe Ihre Website, Ihre Datenschutzerklärung sowie weitere Dokumente auf datenschutzrechtliche Konformität und gebe Ihnen Empfehlungen zu ggf. erforderlichen Änderungen und/ oder Ergänzungen. Sollten Sie noch keine Datenschutzerklärung veröffentlicht haben, erstelle ich Ihnen diese.

Welche Aufgaben übernimmt DACO als Ihre externe Datenschutzbeauftragte?

Als Ihre externe Datenschutzbeauftragte kümmere ich mich um Maßnahmen zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Regelungen in Ihrem Unternehmen. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Tätigkeiten:

Ich unterstütze Sie bei der Erstellung von Verfahrensverzeichnissen und – wenn erforderlich – bei Datenschutz-Folgeabschätzungen.


Ich sorge für Ihren datenschutzrechtskonformen Internetauftritt.


Ich übernehme die Auskunftserteilung ggü. Betroffenen in Zusammenarbeit mit Ihren Fachabteilungen.


Ich erarbeite Optimierungsvorschläge zu technischen und organisatorischen Abläufen.


Ich erstelle gemeinsam mit Ihren Fachabteilungen betriebliche Richtlinien zum Umgang mit personenbezogenen Daten.


Ich helfe Ihnen beim Aufbau eines vollumfassenden Datenschutzkonzeptes.


Ich führe Schulungen & Workshops mit Ihren Mitarbeitern und Führungskräften zu datenschutzrechtlichen Themen durch.


Wann ist ein Datenschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen zwingend erforderlich?

Laut DSGVO & BDSG ist ein Datenschutzbeauftragter zwingend einzusetzen, wenn in Ihrem Unternehmen in der Regel mindestens 20 Mitarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Unabhängig von dieser Mitarbeiteranzahl ist außerdem ein Datenschutzbeauftragter erforderlich, wenn:

  • die Verarbeitung von personenbezogenen Daten einer Datenschutz-Folgeabschätzung unterliegen oder
  • personenbezogene Daten zum Zweck der (anonymisierten) Übermittlung oder
  • personenbezogene Daten zur Markt- und Meinungsforschung verarbeitet werden

Auch wenn die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/ oder ihrer Zwecke eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen, besteht die Pflicht zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten.Des Weiteren ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich, wenn die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens in der Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten (bspw. zu Gesundheit, Religion, politische Meinung, etc.) besteht oder es sich dabei um personenbezogene Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten handelt.

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